Bezahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR fällig. Der Restbetrag ist zahlbar 28 vor dem Tag der Anreise. Die Anzahlung gilt als Anmeldegebühr und wird bei Stornierung nicht erstattet. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung von der Sie alle Zahlungsdetails entnehmen können.
Anmeldebedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Budde
1. Vertragsschluss
1.1 Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, dem Reiterhof Budde ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags zu unterbreiten (Anmeldung). Der Reiterhof Budde entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie vom Reiterhof Budde innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung keine andere Rückmeldung erhalten, als die Bestätigungs-Email.
1.2 Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Budde verbindlich an. Es gelten die bei
Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofes Budde.
2. Leistungen des Reiterhofs Budde
2.1 Der Reiterhof Budde leistet Ferien- und Wochenendaufenthalte mit Reitprogramm (Reiterferien). Die Einzelheiten zur Unterbringung, Verpflegung und Reitprogramm entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante in unserer Internetpräsenz.
2.2 In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (bspw. Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien, baden im hofeigenen „Pool'', Abendprogramm) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B. in die örtlichen Freibäder, Badeseen, Freizeitparks) statt. Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihr minderjähriges Kind, für das Sie die allgemeine Aufsichtspflicht dem Reiterhof Budde für die Dauer des Ferienaufenthaltes übertragen, an diesem Begleitprogramm teilnimmt.
3. Pflichten der Feriengäste/Verhaltensregeln
3.1 Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Feriengäste ist es unumgänglich, dass jeder Feriengast grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder Feriengast zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Reise- bzw. Kursbeginn umfassend unterrichten müssen, verpflichtet:
3.1.1. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe oder ein im Straßenverkehr zugelassener Fahrradhelm sowie festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es findet nur unter Aufsicht statt.
3.1.2 Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.
3.1.3 Auf dem gesamten Gelände des Reiterhofs Budde besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz. Raucherbereiche sind gekennzeichnet.
3.2 Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Feriengäste vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
3.3 Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.